Immobilienwissen

Wie läuft der Notartermin ab und was sind die Aufgaben des Notars?

Ablauf des Notartermins und Aufgaben des Notars

Wie läuft die notarielle Beurkundung ab?


Der notarielle Kaufvertrag ist ein entscheidender Schritt beim Immobilienverkauf – erst mit der Beurkundung wird der Verkauf rechtswirksam. Der Ablauf sieht in der Regel wie folgt aus:

 

1. Vorab: Erstellung des Vertragsentwurfs
Bevor es zum Termin kommt, erhalten alle Beteiligten – Käufer, Verkäufer sowie ggf. Makler – einen Vertragsentwurf vom Notar. Dieser kann in Ruhe geprüft werden. Dabei lassen sich Fragen, Änderungswünsche oder Unklarheiten im Vorfeld klären, sodass zum Termin keine offenen Punkte mehr bestehen.

 

2. Terminvereinbarung beim Notar
Der eigentliche Beurkundungstermin wird zwischen Käufer, Verkäufer und dem Notar abgestimmt. In der Praxis wählt meist der Käufer den Notar aus, da er auch die Notargebühren trägt. Der Notar koordiniert anschließend alle Formalitäten und lädt die Beteiligten ein.

 

3. Vorlesen und Erläuterung des Vertrags
Im Termin liest der Notar den Kaufvertrag vollständig vor – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei erläutert er die Inhalte verständlich und beantwortet alle Fragen. Dies stellt sicher, dass beide Parteien den Vertrag inhaltlich vollständig nachvollziehen können.

 

4. Unterzeichnung des Kaufvertrags
Sind alle Punkte geklärt, wird der Kaufvertrag von Käufer und Verkäufer unterschrieben. Erst mit dieser notariellen Beurkundung wird der Vertrag rechtskräftig und der Verkaufsprozess offiziell eingeleitet.

 

5. Nach der Beurkundung: Aufgaben des Notars
Nach der Unterschrift übernimmt der Notar eine Vielzahl wichtiger Schritte, um den Eigentumsübergang sicher und rechtlich einwandfrei zu gestalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Anforderung und Einholung aller erforderlichen Unterlagen, etwa Löschungsbewilligungen für bestehende Grundschulden oder andere belastende Einträge im Grundbuch.

  • Beantragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, damit der Käufer gegen weitere Verfügungen geschützt ist.

  • Abstimmung mit Banken, z. B. wegen Ablösung alter Darlehen oder Eintragung neuer Finanzierungsgrundschulden.

  • Koordination der Kaufpreisfälligkeit: Der Notar informiert den Käufer, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Kaufpreis bezahlt werden darf.

  • Überwachung des Zahlungseingangs: Der Notar prüft die Bestätigung des Verkäufers oder der Bank.

  • Veranlassung der endgültigen Eigentumsumschreibung (Auflassung) erst nach Kaufpreiszahlung und Vorliegen aller Unterlagen.

  • Benachrichtigung aller Beteiligten, sobald der Eigentumswechsel im Grundbuch vollzogen ist.

Damit sorgt der Notar dafür, dass der gesamte Ablauf rechtssicher, transparent und für beide Parteien nachvollziehbar erfolgt.

 

Wie ich Sie unterstütze: Ich stelle sicher, dass alle relevanten Daten, Dokumente und Unterlagen fristgerecht und vollständig beim Notar eingehen. Dadurch kann der Notar den Vertragsentwurf ohne Verzögerungen erstellen.
Außerdem begleite ich Sie selbstverständlich zum Beurkundungstermin und kläre auf Wunsch offene Fragen gemeinsam im Vorfeld. So bleibt der gesamte Prozess für Sie möglichst stressfrei und transparent.