Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, muss laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestimmte Angaben aus dem gültigen Energieausweis bereits im Inserat machen – ganz
gleich, ob online oder in Printmedien.
Nur wenige Immobilien sind von der Verpflichtung ausgenommen, z. B. Objekte, die unter Denkmalschutz stehen.
Wenn die Energieausweispflicht besteht, sind folgende Angaben im Inserat vorgeschrieben:
• Art des Energieausweises (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis)
• Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch (in kWh/m²a)
• Wesentliche Energieträger der Heizung (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
• Energieeffizienzklasse (Skala reicht von A+ bis H)
• Baujahr des Gebäudes
Wichtig zu wissen: Werden diese Angaben im Inserat weggelassen, kann das ein Bußgeld von bis zu 15.000 € nach sich ziehen.
Der Energieausweis ist außerdem bei einer Besichtigung den Interessenten unaufgefordert zur Einsichtnahme vorzulegen und bei Vertragsabschluss zu
übergeben.
Mein Tipp: Im Falle eines Verkaufsauftrags kümmere ich mich gerne um die Beschaffung des nötigen Ausweises für Ihr Haus. Bei Eigentumswohnungen ist in der Regel der Hausverwalter
der richtige Ansprechpartner.
