Wer eine vermietete Immobilie kauft, achtet meist auf Lage, Mietrendite und Finanzierung – doch zwei steuerliche Stellschrauben werden häufig unterschätzt: die Kaufpreisaufteilung und ein mögliches RND-Gutachten (Restnutzungsdauer-Gutachten). Beide können die Rendite maßgeblich beeinflussen, greifen jedoch an unterschiedlichen Punkten an und sollten professionell begleitet werden.
1. Die Kaufpreisaufteilung als Grundlage der Abschreibung
Beim Immobilienkauf wird ein Gesamtkaufpreis vereinbart, beispielsweise 500.000 Euro. Steuerlich betrachtet setzt sich dieser Betrag aus zwei Bestandteilen zusammen:
Wichtig: Nur der Gebäudeanteil des Kaufpreises ist abschreibbar, der Grundstücksanteil hingegen nicht.
Das bedeutet: Je höher der Gebäudeanteil am Kaufpreis, desto höher ist die sogenannte AfA (Absetzung für Abnutzung) – und desto stärker reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. Die Kaufpreisaufteilung bestimmt, welcher Betrag überhaupt abgeschrieben werden darf. Sie ist damit die Basis für die gesamte steuerliche Wirkung der Investition.
Wird die Aufteilung im Notarvertrag festgelegt, prüft das Finanzamt, ob sie realistisch ist. Erscheint sie unplausibel, kann sie angepasst werden – häufig anhand standardisierter Bewertungsverfahren. Um Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt zu vermeiden, ist es daher in der Regel sinnvoll, vorab einen Gutachter oder einen erfahrenen Steuerberater für eine fundierte Kaufpreisaufteilung zu Rate zu ziehen.
2. Ein Restnutzungsdauer-Gutachten als weitere Stellschraube
Das RND-Gutachten setzt an einem anderen Punkt an: bei der Nutzungsdauer des Gebäudes.
Grundsätzlich geht der Gesetzgeber beim Erwerb von Wohngebäuden von einer typisierten Restnutzungsdauer von 50 Jahren aus. Das entspricht einer linearen Abschreibung von 2 Prozent pro Jahr.
Ein RND-Gutachten prüft jedoch den individuellen Zustand Ihrer Immobilie. Ein Sachverständiger stellt fest, wie viele Jahre das Gebäude aufgrund seiner Bausubstanz, energetischen Beschaffenheit oder Modernisierungsstaus tatsächlich noch wirtschaftlich nutzbar ist. Interessant ist dieses Instrument vor allem bei älteren Immobilien, die noch nie oder seit langer Zeit nicht wesentlich modernisiert wurden.
Stellt der Gutachter fest, dass die Restnutzungsdauer beispielsweise nur noch 30 statt der pauschalen 50 Jahre beträgt, erhöht sich Ihr jährlicher Abschreibungssatz deutlich (im Beispiel auf ca. 3,3 %).
Keine Angst vor der kurzen Restnutzungsdauer: Wer hört, dass sein Haus oder seine Eigentumswohnung laut Gutachten nur noch eine „Restnutzungsdauer von 30 Jahren“ hat, bekommt oft erst einmal einen Schreck. Doch hier gibt es Entwarnung:
Die steuerliche Nutzungsdauer hat nichts mit der tatsächlichen Lebensdauer eines Hauses zu tun. Ein RND-Gutachten bewertet den aktuellen Zustand der Immobilie. Es beantwortet die Frage: „Wie lange wäre dieses Gebäude im jetzigen Zustand noch wirtschaftlich nutzbar, wenn man ab heute keine größeren Reparaturen oder Modernisierungen mehr vornehmen würde?“ - Wenn Sie als verantwortungsvoller Eigentümer das Objekt instand halten, verlängern diese Maßnahmen die Lebensdauer der Immobilie natürlich wieder.
Für das Finanzamt zählt jedoch die Momentaufnahme. Wenn der aktuelle Zustand (z. B. veraltete Elektrik, schlechte Dämmung oder ein sanierungsbedürftiges Dach) eine kürzere Restnutzungsdauer rechtfertigt, dürfen Sie diese steuerlich nutzen. Sie profitieren von der höheren Abschreibung aufgrund des aktuellen Zustands, während Sie durch gezielte Instandhaltung den tatsächlichen Wert und die Lebensdauer Ihrer Immobilie langfristig erhalten. Es ist also kein Makel, sondern ein rein kalkulatorischer Wert zu Ihrem Vorteil.
Fazit: Kaufpreisaufteilung und RND-Gutachten sind zwei eigenständige steuerliche Instrumente, die Kapitalanleger kennen sollten. Während die Kaufpreisaufteilung die Abschreibungsbasis festlegt, beeinflusst das RND-Gutachten die Geschwindigkeit der Abschreibung. Wer hier strukturiert, fachlich fundiert und strategisch vorgeht, kann seine Immobilieninvestition steuerlich optimieren.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Da steuerliche Sachverhalte individuell sehr unterschiedlich sind und die Rechtslage sich ändern kann, wird dringend empfohlen, vor konkreten Maßnahmen einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren.
